Recht

Ist Follower kaufen legal? Die Rechtslage in Deutschland

Follower kaufen ist in Deutschland keine Straftat, verstößt aber gegen die Regeln von Instagram und kann für Unternehmen zum Wettbewerbsproblem werden.

„Ist das eigentlich legal?“ ist die Frage, die uns am häufigsten erreicht — meistens wenige Minuten vor der Bestellung. Die ehrliche Antwort passt nicht in ein einziges Wort, weil drei völlig verschiedene Regelwerke gleichzeitig gelten: das Strafrecht, der Vertrag zwischen dir und Instagram, und das Wettbewerbsrecht. Im Netz werden diese drei Ebenen ständig zu einem Brei verrührt. Hier stehen sie getrennt.

Und gleich vorweg, damit es nicht untergeht: Das ist keine Rechtsberatung. Wir verkaufen selbst Instagram-Reichweite, wir haben also ein Interesse daran, dass du kaufst. Genau deshalb steht in diesem Text auch alles, was dagegen spricht. Wenn bei dir echtes Geld oder ein Unternehmen dranhängt, ersetzt dieser Beitrag kein Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Die kurze Antwort

  • Strafrecht: Der Kauf selbst ist für eine Privatperson in Deutschland nach unserem Kenntnisstand keine Straftat. Es gibt keinen Paragrafen „Followerkauf“.
  • Instagram: Es verstößt gegen die Nutzungsbedingungen. Instagram darf die gelieferten Follower entfernen und dein Konto einschränken. Das ist Hausrecht, kein Staat.
  • Wettbewerbsrecht: Hier wird es ernst — aber nur, wenn du geschäftlich handelst und mit der Reichweite Kunden, Kooperationen oder Sponsoren gewinnst.

Ebene 1: Strafrecht — eine Straftat ist es nicht

Fangen wir mit der Ebene an, vor der die meisten Angst haben, und die tatsächlich die harmloseste ist. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das den Kauf von Followern unter Strafe stellt. Uns ist auch kein Straftatbestand bekannt, unter den sich der normale Kauf durch eine Privatperson fassen ließe.

Aus deiner Sicht passiert Folgendes: Du kaufst eine Dienstleistung, du zahlst sie, du bekommst eine Rechnung mit ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer. Das ist ein ganz normaler Vorgang zwischen dir und einem Anbieter. Keine Anzeige, kein Strafregister, kein Bußgeldbescheid.

Etwas anderes wird daraus erst, wenn jemand die Zahl benutzt, um einen Dritten gezielt um Geld zu bringen — etwa eine Agentur, die für eine Kampagne bei einem Profil mit angeblich 50.000 Followern zahlt, ohne zu erfahren, dass ein großer Teil davon gekauft ist. Die Grenze verläuft also nicht beim Kaufen, sondern beim Behaupten. Auch das ist keine Rechtsberatung, sondern die Einordnung, mit der wir arbeiten.

Ebene 2: die Nutzungsbedingungen von Instagram

Diese Ebene ist die, die dich mit ziemlicher Sicherheit betrifft. Instagram untersagt gekaufte Interaktionen ausdrücklich — in den Nutzungsbedingungen und in den Community-Richtlinien, meist unter dem Stichwort „nicht authentisches Verhalten“. Wer Follower kauft, bricht diese Regel. Punkt. Da gibt es nichts schönzureden, und jeder Anbieter, der dir etwas anderes erzählt, verkauft dir ein Märchen mit dazu.

Wichtig ist aber, was für eine Art von Regel das ist. Die Nutzungsbedingungen sind ein Vertrag zwischen dir und der Plattform, kein Gesetz. Deshalb kommen die Folgen auch von Instagram und nicht von einem Gericht:

  • Gelieferte Follower werden bei einer Aufräumaktion wieder entfernt.
  • Die Reichweite deiner Beiträge wird gedrosselt.
  • Einzelne Funktionen werden zeitweise gesperrt.
  • Im Extremfall wird das Konto ganz dichtgemacht.

Wie oft das passiert, kann dir niemand seriös sagen — auch wir nicht. Instagram veröffentlicht dazu keine Zahlen, die sich auf einzelne Bestellungen herunterrechnen ließen. Was wir aus dem Tagesgeschäft sehen: Schwankungen sind normal, größere Aufräumaktionen kommen in Wellen. Genau deswegen gibt es bei uns eine Nachfüll-Garantie auf Instagram Follower — nicht als Versprechen, dass nichts passiert, sondern als Zusage für den Fall, dass doch etwas passiert.

Worauf du achten solltest, bevor du irgendwo bestellst, steht ausführlicher im Beitrag Follower sicher kaufen. Die kürzeste Fassung: Wer nach deinem Instagram-Passwort fragt, ist raus — für die Lieferung reicht der öffentliche Nutzername.

Ebene 3: Wettbewerbsrecht (UWG) — hier wird es ernst

Das UWG ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Vereinfacht gesagt regelt es, wie Unternehmen im Markt auftreten dürfen und was als irreführend gilt. Es schützt nicht in erster Linie dich als Verbraucher, sondern die Mitbewerber — also die anderen, die um dieselben Kunden kämpfen.

Und hier liegt der Kern der ganzen Diskussion: Eine Followerzahl ist im geschäftlichen Verkehr eine Angabe über deine Leistung. Wer Werbekunden gewinnt, Sponsoren anspricht oder Dienstleistungen verkauft und dabei mit 40.000 Followern auftritt, macht eine Aussage über die Reichweite, die er liefern kann. Ist ein erheblicher Teil davon gekauft, stimmt diese Aussage nicht.

Deutsche Gerichte haben das entsprechend behandelt: Werbung mit gekaufter Reichweite wurde als irreführend eingestuft, unter anderem in einem Urteil des Landgerichts Stuttgart. Wir nennen hier bewusst kein Aktenzeichen und kein Datum — wir haben die Entscheidung nicht selbst im Volltext geprüft, und eine erfundene Fundstelle wäre schlimmer als gar keine. Wenn du es genau wissen musst, lass es dir von einer Kanzlei heraussuchen. Das ist keine Rechtsberatung.

Wer kann dich überhaupt abmahnen?

Nicht dein Nachbar, nicht ein wütender Follower und auch nicht Instagram. Aktiv werden können im Wesentlichen zwei Gruppen: Mitbewerber, also andere Unternehmen oder Creator in deinem Markt, und Wettbewerbsverbände. Gute Nachricht: Ein Privatprofil ohne Geschäftsbetrieb hat gar keine Mitbewerber. Schlechte: In einer Nische, in der alle um dieselben Kooperationen kämpfen, schaut man sich gegenseitig genau an.

Privat oder geschäftlich — der entscheidende Unterschied

Das UWG setzt eine geschäftliche Handlung voraus. Kein Geschäft, kein UWG. Und diese Trennlinie verläuft nicht dort, wo die meisten sie vermuten: Es geht nicht darum, ob dein Profil auf „Business“ oder „Privat“ steht, sondern darum, ob du mit dem Profil Geld verdienst oder verdienen willst. Ein Hobbyprofil, das Fotos vom Wochenende postet und nichts verkauft, bewegt sich wettbewerbsrechtlich im Leeren. Ein Profil, das Coachings, Produkte oder Termine anbietet, steht mitten im geschäftlichen Verkehr — auch dann, wenn es aussieht wie ein Hobbyprofil.

Influencer-Marketing und Media-Kits

Der heikelste Punkt ist selten das Profil selbst, sondern das Dokument daneben: das Media-Kit. Darin stehen Followerzahl, Reichweite und Preise, und damit gehst du in Verhandlungen — genau das macht die Zahl zur Geschäftsgrundlage. Was passieren kann, wenn ein Werbekunde merkt, dass ein großer Teil davon gekauft war:

  • Vertragsebene: Honorar wird zurückgefordert, laufende Kooperationen werden beendet. Viele Kooperationsverträge enthalten dazu inzwischen ausdrückliche Klauseln.
  • Wettbewerbsebene: Abmahnung durch einen Mitbewerber oder Verband, siehe unten.
  • Ruf: Die Zahl lässt sich nicht zurückkaufen. Agenturen reden miteinander, und Tools zur Followeranalyse gehören bei größeren Kampagnen längst zum Standard.

Deshalb unsere ehrliche Empfehlung an alle, die von Kooperationen leben: Gekaufte Reichweite und ein Media-Kit vertragen sich schlecht. Wenn dir Reichweite für den ersten Eindruck fehlt, ist das eine andere Baustelle als eine Zahl, mit der du in eine Preisverhandlung gehst.

Was ist eigentlich eine Abmahnung?

Der Begriff fällt in jeder Diskussion, und kaum jemand kann ihn erklären. Eine Abmahnung ist ein Brief, meistens vom Anwalt eines Mitbewerbers oder eines Verbands. Ein Gericht ist noch nicht beteiligt. Sinngemäß steht darin: „Du machst etwas, das aus unserer Sicht unzulässig ist. Hör damit auf und bestätige uns das verbindlich.“

Drin stecken typischerweise drei Dinge:

  1. Die Beschreibung des beanstandeten Verhaltens.
  2. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe — wer unterschreibt und die Sache wiederholt, zahlt.
  3. Eine Kostennote: Die Anwaltskosten der Gegenseite sollst du tragen.

Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt vom Streitwert und vom Einzelfall ab — eine konkrete Zahl nennen wir hier bewusst nicht. Drei Dinge gelten trotzdem fast immer: Die Fristen sind kurz, oft nur wenige Tage. Die beigelegte Erklärung ist im Interesse der Gegenseite formuliert und bindet dich langfristig. Und Ignorieren ist die schlechteste Variante, weil danach das Gericht kommt. Wenn so ein Brief bei dir landet: nicht unterschreiben, nicht wegwerfen, sondern zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Wettbewerbsrecht. Das ist keine Rechtsberatung — es ist der Punkt, an dem du eine brauchst.

Für wen ist das ein Problem, für wen eher nicht

Die Tabelle ist eine Einschätzung, keine Zusage. „Plattform“ meint das Risiko, dass Instagram eingreift — das trifft alle gleich. „Wettbewerbsrecht“ meint das Risiko einer Abmahnung.

Deine SituationPlattformWettbewerbsrecht
Privates Profil, keine Verkäufe, keine Kooperationen besteht praktisch keins
Creator im Aufbau, noch keine bezahlten Kooperationen besteht gering, steigt mit der ersten Kooperation
Creator mit bezahlten Kooperationen und Media-Kit besteht hoch
Unternehmensprofil, das über Instagram Kunden gewinnt besteht hoch
Agentur oder Dienstleister, der mit eigenen Zahlen wirbt besteht sehr hoch
Lokaler Laden, der nur Öffnungszeiten und Angebote postet besteht gering, solange die Zahl kein Werbeargument ist

Die Kurzformel dahinter: Nicht der Kauf ist das Problem, sondern das Werben mit der Zahl. Wer 1.000 Follower kauft, damit ein neues Profil nicht bei null steht, ist in einer völlig anderen Lage als jemand, der dieselben 1.000 Follower in ein Angebot an einen Werbekunden schreibt.

Was du praktisch tun kannst

  • Trenne die Frage „darf ich das kaufen“ von der Frage „darf ich damit werben“. Die zweite ist die teure.
  • Nimm die Followerzahl aus Angeboten, Media-Kits und Pitch-Decks heraus, wenn sie nicht sauber gewachsen ist. Reichweite pro Beitrag und Interaktionen sind ohnehin die Zahlen, auf die professionelle Werbekunden schauen.
  • Halte die Menge im Verhältnis zum Profil. Ein Sprung von 300 auf 20.000 an einem Nachmittag fällt jedem auf, der zwei Sekunden hinschaut.
  • Lass die Finger von Anbietern, die dir eine Freigabe durch Instagram versprechen. Diese Freigabe gibt es nicht.
  • Bei geschäftlicher Nutzung: einmal eine halbe Stunde Anwalt statt später eine Abmahnung.

Fazit

Follower kaufen ist in Deutschland keine Straftat. Es ist ein Verstoß gegen die Hausregeln von Instagram, mit den Folgen, die Instagram daraus zieht. Und es kann wettbewerbsrechtlich teuer werden — aber erst in dem Moment, in dem aus der Zahl ein Verkaufsargument wird.

Zur Einordnung, weil beim Thema Reichweite oft Preise durcheinandergehen: Bei uns kosten 1.000 Instagram Follower 8,99 € und 1.000 Instagram Likes 4,49 €, jeweils Für Profile aus Deutschland liegen die Marktpreise laut den Angeboten anderer Anbieter deutlich höher, im Bereich von rund 80 bis 140 € pro 1.000 — eine eigene Messung ist das nicht. Alle unsere Staffelpreise stehen auf der Seite Preise.

Häufige Fragen

Ist Follower kaufen in Deutschland strafbar?

Nach unserem Kenntnisstand nicht. Uns ist kein Straftatbestand bekannt, der das Kaufen von Followern durch eine Privatperson erfasst. Du kaufst eine Dienstleistung, zahlst sie und bekommst eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Strafrechtlich relevant wird erst, was jemand mit der Zahl anstellt — etwa wenn ein Werbekunde gezielt über die tatsächliche Reichweite getäuscht wird und dafür zahlt. Das ist keine Rechtsberatung.

Verstößt der Kauf gegen die Regeln von Instagram?

Ja. Instagram untersagt gekaufte Interaktionen in seinen Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien. Das ist aber kein Gesetz, sondern der Vertrag zwischen dir und der Plattform. Die möglichen Folgen kommen deshalb auch von Instagram und nicht vom Staat: gelieferte Follower werden wieder entfernt, Reichweite wird gedrosselt, einzelne Funktionen werden eingeschränkt, im Extremfall wird das Konto gesperrt.

Ich habe ein privates Profil — ist das für mich ein Problem?

Wer rein privat postet, nichts verkauft und mit keiner Zahl wirbt, handelt nicht geschäftlich. Das Wettbewerbsrecht setzt eine geschäftliche Handlung voraus und greift dann in der Regel nicht. Übrig bleibt das Risiko auf der Plattformebene: Instagram kann die Follower jederzeit wieder abziehen. Das ist keine Rechtsberatung.

Was riskiere ich als Unternehmen oder Creator?

Sobald du mit deiner Reichweite Kunden, Kooperationen oder Sponsoren gewinnst, ist die Followerzahl eine Angabe im geschäftlichen Verkehr. Deutsche Gerichte haben Werbung mit gekaufter Reichweite als irreführend behandelt, unter anderem in einem Urteil des Landgerichts Stuttgart. Praktisch drohen dann eine Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Wettbewerbsverband, eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und die Anwaltskosten der Gegenseite. Dazu kommen vertragliche Folgen gegenüber Werbekunden.

Gilt für Likes, Views und Saves dasselbe wie für Follower?

Die drei Ebenen sind identisch: keine Straftat, ein Verstoß gegen die Plattformregeln, und im geschäftlichen Umfeld ein Thema für das Wettbewerbsrecht. Der praktische Unterschied liegt in der Sichtbarkeit. Eine Followerzahl steht dauerhaft im Profil und wandert in Media-Kits und Angebote. Likes und Views hängen an einzelnen Beiträgen und veralten schnell. Wer damit nicht wirbt, hat auf der Wettbewerbsebene entsprechend wenig Angriffsfläche.

Du weißt jetzt, worauf du dich einlässt

Klare Preise, Zahlung per PayPal, nie eine Passwortabfrage — und ein Transparenzhinweis, der nichts beschönigt.

Follower kaufen Alle Preise ansehen